| | Basel II bezieht sich auf die Eigenkapitalvorschriften des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, die gemäß EU-Richtlinien seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden müssen.
Ziel dieser komplexen Vorschriften ist es die Stabilität des internationalen Bankengeschäfts zu verstärken, indem das Bewusstsein der Risiken, die mit der Kreditgewährung verbunden sind, erhöht wird und anspruchsvollere Überprüfungsmethoden für kreditsuchende Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. |